Weiterer Erfolg in der Bereinigung der mic AG – Landgericht München bestätigt fristlose Kündigung von Ex-Vorstand Oliver Kolbe
In allen drei Verfahren gegen die mic AG sind die Klagen von Ex-Vorstand Oliver Kolbe im Wesentlichen abgewiesen worden Fristlose Kündigung ist wirksam, zusätzliche Zahlungsansprüche gegen die mic AG für Zeiten vor und nach der Kündigung bestehen nicht Weitere Schadensersatzklagen gegen Ex-Organe auf dem Prüfstand München, 26. Juni 2018 – Die