München (10.05.2019/15:55) – Am 15. Januar 2019 informierte der Vorstand den Aufsichtsrat, dass er sich veranlasst sieht, den Jahresabschluss der mic AG für 2015 zu ändern und in den Jahresabschlüssen für 2016 und 2017 hierdurch notwendige (Folge-)Änderungen vorzunehmen. In der Folge wurden die neuen, korrigierten Abschlüsse vom Vorstand aufgestellt.
Der Aufsichtsrat der mic AG hat in der heute stattgefundenen Sitzung, an der auch der Vorstand und der Jahresabschlussprüfer teilgenommen haben, die vom Vorstand korrigierten Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 einstimmig gebilligt. Zuvor wurden die geänderten Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 vom Jahresabschlussprüfer der Gesellschaft im Rahmen einer Nachtragsprüfung entsprechend § 316 Abs. 3 HGB geprüft und mit einem uneingeschränkten Testat versehen.
Die Änderungen in den Jahresabschlüssen 2015 bis 2017 wurden nach den Feststellungen von Vorstand und Aufsichtsrat im Hinblick auf § 256 Abs. 5 AktG erforderlich, weil der Gesellschaft nach Billigung der ursprünglichen Jahresabschlüsse Umstände bekannt wurden, die eine Neubewertung der Beteiligungen und Ausleihungen notwendig gemacht haben. Infolgedessen gaben die ursprünglichen Jahresabschlüsse ein unzutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wieder.
“Der in dieser Zusammensetzung erst seit 27. März 2017 tätige Aufsichtsrat musste zusammen mit dem neuen Vorstand feststellen, dass insbesondere der Jahresabschluss 2015 erhebliche Fehler aufweist. Durch eine Vielzahl neuer Erkenntnisse Anfang 2019 haben wir uns um rasche Aufklärung bemüht und zusammen mit dem Vorstand entschieden die notwendigen Änderungen in den Jahresabschlüssen 2015 bis 2017 durchzuführen”, so Dr. Jürgen Gromer, Aufsichtsratsvorsitzender der mic AG.
Die neuen Geschäftszahlen mit Abweichungen von den ursprünglichen Zahlen für die jeweiligen Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 stellen sich wie folgt dar:
Jahresabschluss zum 31.12.2015
- Der geänderte und testierte Jahresabschluss zum 31.12.2015 weist zusätzliche, nicht liquiditätswirksame Wertberichtigungen in Höhe von rund EUR 37,15 Mio. aus.
- Die vollzogenen Änderungen führen nunmehr zum Ausweis eines Jahresfehlbetrages i. H. v. EUR 35,73 Mio.; vor Änderungen wurde ein Jahresüberschuss von EUR 1,42 Mio. ausgewiesen. Dies ist im Wesentlichen durch einen Abschreibungsbedarf auf Finanzanlagen und Forderungen beeinflusst.
- Auf den Bilanzverlust wirken sich die vollzogenen Änderungen dahingehend aus, dass nunmehr ein Bilanzverlust von EUR 21,25 Mio. ausgewiesen wird; vor Änderungen wurde ein Bilanzgewinn von EUR 15,90 Mio. ausgewiesen.
Jahresabschluss zum 31.12.2016
- Die vollzogenen Änderungen führen nunmehr zum Ausweis eines Jahresfehlbetrages i. H. v. EUR 6,18 Mio.; vor Änderungen wurde ein Jahresfehlbetrag von EUR 29,70 Mio. ausgewiesen. Ursache hierfür ist der Umstand, dass ein Teil der nunmehr im geänderten Jahresabschluss für 2015 vorgenommenen Wertberichtigungen in dem ursprünglichen Jahresabschluss für 2016 erfolgt war.
- Auf den Bilanzverlust wirken sich die vollzogenen Änderungen dahingehend aus, dass nunmehr ein Bilanzverlust von EUR 27,43 Mio. ausgewiesen wird; vor Änderungen wurde ein Bilanzverlust EUR 13,79 Mio. ausgewiesen.
Jahresabschluss zum 31.12.2017
- Die vollzogenen Änderungen führen nunmehr zum Ausweis eines Jahresfehlbetrages i. H. v. EUR 0,62 Mio.; vor Änderungen wurde ein Jahresüberschuss von EUR 0,08 Mio. ausgewiesen.
- Auf den Bilanzverlust wirken sich die vollzogenen Änderungen dahingehend aus, dass nunmehr ein Bilanzverlust von EUR 28,05 Mio. ausgewiesen wird; vor Änderungen wurde ein Bilanzverlust von EUR 13,71 Mio. ausgewiesen.
Die Umstände, die Vorstand und Aufsichtsrat dazu bewogen haben die ursprünglichen Jahresabschlüsse zu ändern waren u. a. die Folgenden:
- Erhebliche Fehleinschätzung der finanziellen Situation der mic AG und damit einhergehend unzureichende Liquiditätsausstattung der mic AG, im Hinblick auf den Kapitalbedarf der Beteiligungsunternehmen.
- Erkenntnis, dass bewertungsrelevante Informationen hinsichtlich des Umfangs der Geschäftsaktivitäten von einzelnen Beteiligungsunternehmen (ProximusDA GmbH, 4DForce GmbH, µ-GPS Optics GmbH) bei der Bewertung bewusst außer Acht gelassen worden sind.
- Erkenntnis, dass ein weiteres Beteiligungsunternehmen (PiMON GmbH) seinen Geschäftsbetrieb faktisch auf die Umsetzung einer einzigen umfassenden Technologietransaktion beschränkt hatte, deren ausländischer Vertragspartner sich als nicht greifbar dargestellt hat und über dessen Bonität ein unzutreffender Eindruck erweckt wurde.
Die dem Vorstand und Aufsichtsrat vorliegenden Fakten begründen die Annahme, dass das ehemalige Management pflichtwidrig gehandelt hat. Aufsichtsrat und Vorstand haben deshalb beschlossen, dass die zur Verfolgung der festgestellten Pflichtverstöße erforderlichen zivil- und strafrechtlichen Schritte unternommen werden.
“Wir werden nun die einzelnen Pflichtverstöße nach Aktiengesetz, die mutmaßlich strafrechtlich relevanten Tatbestände und die daraus letztendlich entstehenden Schadensersatzansprüche gegen die Herren Claus-Georg Müller, Oliver Kolbe und Manuel Reitmeier mithilfe unserer Rechtsanwaltskanzlei verfolgen. Über den weiteren Verlauf werden wir informieren”, so Andreas Empl, Vorstand der mic AG.
Die bisher vorgesehenen Wandlungen von Darlehen der mic AG gegenüber der Smarteag AG und der 4industries AG in neue Aktien können wegen der vorgenommenen Abwertungen nicht wie geplant erfolgen.
Die geänderten Jahresabschlüsse werden zur Veröffentlichung beim Bundesanzeiger eingereicht. Die geänderten Testatsexemplare stehen auf der Webseite der mic AG (www.mic-ag.eu/investor-relations) zum Abruf zur Verfügung.
Kontakt mic AG:
Andreas Empl
Vorstand
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