Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)
München, 13. Oktober 2017 – Der Vorstand der mic AG hat am 06.10.2017 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 13.868.000,00 unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals um EUR 1.000.000,00 auf EUR 14.868.000,00 durch Ausgabe von 1.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 („Neue Aktien“) gegen Bareinlage zu erhöhen.
Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien wurde auf EUR 1,01 je Neuer Aktie festgesetzt, der Gesamtausgabebetrag beläuft sich somit auf EUR 1.010.000,00. Für sämtliche Neuen Aktien wurde das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung ausgeschlossen. Der Aufsichtsrat hat der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zugestimmt.
Die Zeichnung sämtlicher Neuer Aktien ist durch ausgewählte, strategische Investoren vollumfänglich erfolgt und die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Mittelzufluss in Höhe von EUR 1,01 Mio.
Die Neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wird, gewinnberechtigt.
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